Jungjägerausbildung

Ausbildungsleitung 

Daniela Sander 

Am Hagelholz 23

37217 Witzenhausen
Email: jagdvereinhubertuswitzenhausen@gmail.com

 

 


 

Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung (§ 5 Nr. 1 HJagdV)

Eine antragstellende Person ist zur Jägerprüfung zuzulassen, wenn sie unter anderem an einem Ausbildungslehrgang, dem ein Ausbildungsrahmenplan zugrunde liegt, der die oben genannten Sachgebiete abdeckt, sowie an praktischen Unterweisungen und am Übungsschießen teilgenommen hat.

Der Ausbildungslehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss vor

Beginn der Jägerprüfung abgeschlossen sein.

 

Inhalt Prüfung

Die Prüfung besteht aus den Prüfteilen

• Schießprüfung

• Schriftliche Prüfung

• Praktisch-mündliche Prüfung.

 

Gemäß § 4 der HJagdV umfasst die Jägerprüfung folgende vier Sachgebiete:

 

  1. Wildbiologie
  2. Jagdbetrieb
  3. Waffen
  4. Recht

Die Grundkosten des Lehrganges belaufen sich auf  1400 Euro.

Darin sind die Lehrgangsunterlagen sowie die Kosten für den Fallenjagd-Lehrgang enthalten.

 

Nichtantritt zur Prüfung in einem laufenden Kurs führt im Folgekurs zum Fälligwerden einer reduzierten Lehrgangsgebühr von 450,00 Euro. 

 

 

Weitere Informationen zur Jägerprüfung: 
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd/jaegerpruefung


 

Wichtig:

Erst bei Ausfüllung der Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren kann eine Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang entgegen genommen werden!

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Anmeldefomular Jagdscheinkurs 25_26.pdf
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Vereinbarung Ausbildungserklärung 25_26.
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