Ausbildungsleitung
Daniela Sander
Am Hagelholz 23
37217 Witzenhausen
Email: jagdvereinhubertuswitzenhausen@gmail.com
Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung (§ 5 Nr. 1 HJagdV)
Eine antragstellende Person ist zur Jägerprüfung zuzulassen, wenn sie unter anderem an einem Ausbildungslehrgang, dem ein Ausbildungsrahmenplan zugrunde liegt, der die oben genannten Sachgebiete abdeckt, sowie an praktischen Unterweisungen und am Übungsschießen teilgenommen hat.
Der Ausbildungslehrgang darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss vor
Beginn der Jägerprüfung abgeschlossen sein.
Inhalt Prüfung
Die Prüfung besteht aus den Prüfteilen
• Schießprüfung
• Schriftliche Prüfung
• Praktisch-mündliche Prüfung.
Gemäß § 4 der HJagdV umfasst die Jägerprüfung folgende vier Sachgebiete:
Die Grundkosten des Lehrganges belaufen sich auf 1400 Euro.
Darin sind die Lehrgangsunterlagen sowie die Kosten für den Fallenjagd-Lehrgang enthalten.
Nichtantritt zur Prüfung in einem laufenden Kurs führt im Folgekurs zum Fälligwerden einer reduzierten Lehrgangsgebühr von 450,00 Euro.
Weitere Informationen zur Jägerprüfung:
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd/jaegerpruefung
Wichtig:
Erst bei Ausfüllung der Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren kann eine Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang entgegen genommen werden!